Technische Diagnostik, Eigentumstitel, Grundsteuer…Bei Immobilienverkäufen verlangt die luxemburgische Gesetzgebung, dass bestimmte Dokumente seitens des Verkäufers zur Verfügung gestellt werden.

Seien Sie vorsichtig mit bestimmten Modellen, die Sie online finden. Viele davon sind nicht an die luxemburgische Gesetzgebung angepasst.

Dokumente, beim Verkauf Ihrer Immobilie in Luxemburg.

Nachdem Sie sich entschieden haben, Ihre Immobilie zu verkaufen, ist es nun an der Zeit, sich dem administrativen Teil zu widmen. Zunächst müssen Sie Kopien Ihres Personalausweises, Ihrer Sozialversicherung und falls vorhanden Ihrer Heiratsurkunde vorlegen. Außerdem müssen Sie die unterschriebenen Erklärungen zur Geldwäschebekämpfung und die Datenschutzformulare vorlegen. Die Vorbereitung aller notwendigen Elemente für die Erstellung Ihrer Akte ist ein weiterer Schritt zum Verkauf Ihrer Immobilie.

Der vorläufige Kaufvertrag

In Luxemburg ist der Kaufvertrag nicht verpflichtend, aber er ermöglicht eine formelle Vereinbarung zwischen den beiden Parteien zu treffen. Durch diesen Vertrag verpflichten sich Käufer und Verkäufer, die Transaktion gemäß den angegebenen Bedingungen, wie z. B. dem Preis, durchzuführen. Nehmen Sie die Unterzeichnung dieses Dokuments nicht auf die leichte Schulter, sie kann schwerwiegende Folgen haben!

Bei der Abfassung des Kaufvertrags müssen bestimmte Kriterien beachtet werden. Erstens muss es die Namen und Adressen der Parteien, die Bezeichnung der zu verkaufenden Immobilie, den Verkaufspreis und die Zahlungsbedingungen enthalten.

Zusätzlich zu diesen administrativen Hinweisen kann der Kaufvorvertrag besondere Klauseln enthalten, wie z. B:

  • die Bedingung der Gewährung eines Bankkredits, die den Käufer nur dann verpflichtet, wenn dieser einen Kredit von einem Bankinstitut erhält
  • die Vertragsstrafenklausel, die eine Entschädigung für den Fall vorsieht, dass der Verkauf von einer der Parteien beendet wird
  • die Übernahme der Notargebühren und der Maklerprovision durch eine der Parteien

Registrierung

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages ist es notwendig, diesen zu registrieren! Dazu müssen Sie das Dokument innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag der Unterzeichnung bei der Registrierungsverwalung melden. Seien Sie vorsichtig mit den Eintragungsgebühren, die je nachdem, ob es eine Klausel gibt oder nicht, variieren können.

Um Probleme zu vermeiden und Ihren Verkauf unter den besten Bedingungen durchzuführen, kann es sinnvoll sein, einen Experten hinzuzuziehen. Dieser begleitet Sie bei allen administrativen Vorgängen, insbesondere bei der Erstellung und Unterzeichnung des Kaufvorvertrages. Der Immobilienmakler verfügt über alle notwendigen Verträge, die der luxemburgischen Gesetzgebung entsprechen. Er kennt die Dokumente, die beim Notar einzureichen sind und kann sich um Ihren gesamten Papierkram kümmern.

 

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Seit 20 Jahren denken wir daran, die kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung zu verfolgen, um den Wert Ihrer Immobilie in Luxemburg zu schätzen. Zögern Sie also nicht, die persönliche Beratung von Hary Putz und seinem Team in Anspruch zu nehmen.

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Date posted: January 7, 2021

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